Reiseversicherungen - Auslandskranken-versicherung

Informationen zur Auslandskrankenversicherung für ausl. Gäste

Dieser Versicherungsschutz ist für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder Ländern der EU (einschl. Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island) aufhalten. In den Konsulaten wird diese auch meist für die Visumausstellung benötigt.

Die Auslandsreisekrankenversicherung kann bis 365 Tage abgeschlossen werden.

Wichtig: Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der EU-Verordnung 2004/14/EG innerhalb der Schengen-Staaten!!