Berufsunfähig - was dann?

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Im Falle einer Berufsunfähigkeit reicht der gesetzliche Schutz meist nicht aus. Denn für die meisten Menschen besteht lediglich ein Anspruch auf eine niedrige staatliche Erwerbsminderungsrente, da alle nach dem 2.1.1961 Geborenen unabhängig von ihrer Ausbildung auf andere Berufe verwiesen werden können. Bei der Feststellung der Ansprüche zählt demnach nicht, ob Sie weiterhin in ihrem Beruf arbeiten können, sondern ob Sie grundsätzlich tätig sein könnten. Und nur wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben Sie Anspruch auf die volle, sowie bei drei bis sechs Stunden auf die halbe Rente. Ab sechs Stunden erhalten Sie gar keine staatliche Hilfe mehr. 

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung liegt die durchschnittliche gesetzliche Rente bei 328 EUR pro Monat. Davon lässt sich meist nicht einmal die Miete bezahlen – und schon gar nicht Ihr gewohnter Lebensstandard aufrechterhalten. 

Berufseinsteiger sind besonders betroffen, da sie in den ersten fünf Beitragsjahren – außer bei einem Unfall – keinen Anspruch auf Rente haben. Auch die meisten Selbstständigen erhalten bei Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Rente – es sei denn Sie haben seit 1984 ununterbrochen in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und bereits zuvor die gesetzliche Wartezeit erfüllt.

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